Sonderpädagogik

Sonderschulen sind von den allgemeinen Schulen zu unterscheiden, da sie sich an Kinder und Jugendliche richten, die wegen Behinderung an dem Unterricht der allgemeinen Schulen nur bedingt teilnehmen können. Die Arbeit mit Lernbehinderten und Geistigbehinderten erfolgt durch eigene Lehrpläne.

Die Befähigung zu einem sonderpädagogischen Lehramt erfolgt über zwei Wege: Entweder über eine grundständische Sonderpädagogische Ausbildung über das erste und zweite Staatsexamen, oder über ein Zusatzstudium nach Erwerb der Lehrerbefähigung zu anderen Lehrämtern. Das Studienvolumen liegt bei maximal 160 Semesterwochenstunden und ist gesplittet in sonderpädagogische Inhalte und erziehungswissenschaftliche sowie fachliche Inhalte.
Fachrichtungen können sein:

  • Blindenpädagogik
  • Gehörlosenpädagogik
  • Geistigbehindertenpädagogik
  • Körperbehindertenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik
  • Schwerhörigenpädagogik
  • Sehbehindertenpädagogik
  • Sprachbehindertenpädagogik
  • Verhaltensgestörtenpädagogik