In manchen Studienfächern müssen Bewerberinnen und Bewerber bestimmte Sprachnachweise erbringen. Fehlen diese Kenntnisse, können sie oft in gesonderten Kursen an der Universität nachgeholt werden. Meistens muss der Sprachnachweis bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang vorliegen.
Beispiel Nordrhein-Westfalen:
Nach der Richtlinie des Schulministeriums müssen hier für das Lehramt am Gymnasium folgende Sprachnachweise bis zum Beginn des Masterstudienganges vorliegen:
In anderen Lehrämter, wie zum Beispiel Lehramt für die Grundschule, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, werden oft nicht so hohe Sprachkenntnisse gefordert.
Im Studienfach Englisch ist ein standardisierter Sprachnachweis in der Regel nicht notwendig. In der Regel! Aber es gibt Ausnahmen. So verlangt die Universität Bremen von den Bewerberinnen und Bewerbern den Nachweis C1 (Certificate in Advanced English (CAE). Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse entfällt nur für diejenigen, die entweder Muttersprachler sind, ihr Abitur in englischer Sprache erworben haben oder einen Hochschulabschluss an einer Universität in einem englischsprachigen Land erworben haben.
Während des Studiums ist an manchen Universitäten ein Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land verpflichtend.
Ähnlich verhält es sich in anderen Fremdsprachen wie Spanisch, Italienisch, Französisch etc.
Für Geschichte brauchen Bewerber in der Regel zwei moderne Fremdsprachen plus Latein.